{loadposition absolutelogin}
RECHTSGEBIETE

 

Medizinrecht und das Gesundheitsrecht, auch als das Recht der Heilberufe bezeichnet, sind junge Disziplinen. Es ist kaum möglich, alle Gebiete des Medizin- und Gesundheitsrechts durch eine kurze, prägnante Definition zusammen zu fassen, ohne wichtige Bereiche zu übergehen. Vereinfacht können Sie als Ratsuchende davon ausgehen, dass in allen Bereichen in denen Sie eine rechtliche Fragestellung mit dem Medizin- bzw. Gesundheitswesen oder dessen Nebengebieten in Verbindung bringen, eine Nachfrage bei uns angebracht ist.

Unsere Mandantenstruktur umfasst neben Privatpersonen, niedergelassene und klinisch tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Osteopathen und alle anderen medizinischen Dienstleister aus dem Heilberufswesen. Daneben beraten und vertreten wir Kliniken, Praxen, medizinische Versorgungszentren und andere Einrichtungen im Bereich Human-, Zahn- und Tiermedizin.

Wir sind als Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht in allen Sektoren des Gesundheitsrechts für unsere Mandanten tätig.

Die am häufigsten nachgefragten Untergebiete haben wir für Sie im Einzelnen aufgelistet, so dass Sie sich ein erstes Bild von unserem Leistungsangebot machen können.

Ob Ihr konkretes Anliegen von uns übernommen werden kann, können Sie bei uns natürlich kostenlos und unverbindlich anfragen.