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KRANKENHAUSRECHT


Krankenhausrecht (vor allem Budgetverhandlungen, Ablaufoptimierung, Bedarfsplanung & Finanzierung)

Hier stehen wir unseren Auftraggebern für Fragen der Krankenhausplanung und –finanzierung (einschließlich Budgetverhandlungen), beim Abschluss von Versorgungsverträgen (ambulante Versorgung) inklusive der Regelungen der Bedarfsplanung und Finanzierung, bis hin zu Verhandlungen mit Kostenträgern, sowie die Betreuung von Schiedsstellenverhandlungen zur Verfügung.

Für Krankenhäuser wird die Wahl der richtigen Organisations- und Kooperationsform, einschließlich der Beratung im Rahmen des In- und Outsourcing und der Gründung von eigenständigen Dienstleistungsunternehmen außerhalb des medizinischen Bereichs immer bedeutsamer, um sich als Gesundheitsstandort zu behaupten. Auch bei diesen Belangen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.