{loadposition absolutelogin}
VERGÜTUNGSRECHT


Vergütungsrecht der Heilberufe bei der Privatabrechnung

Hier stehen wir sowohl den Heilberuflern für die Prüfung und Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen und die Abwendung von Einwendungen zur Verfügung, als auch Patienten die Ihre Rechnung nach z.B. GOÄ, GOZ oder die beanspruchte IGeL Leistung überprüft wissen möchten.

Bei Bedarf kontrollieren wir die von Ihnen als Arzt oder Patient geschlossene Wahlleistungsvereinbarung, Aufklärungshinweise und sonstigen Leistungs­vereinbarungen auf Rechtskonformität und beraten Sie hierzu ausführlich.

Im Falle eines Honorarrechtsstreits können sie ebenso auf uns zurück greifen.