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VERTRAGSRECHT


Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht

Als Vertrags(zahnarzt)recht werden alle Beziehungen des niedergelassenen Vertragsarztes zur gesetzlichen Krankenversicherung, der Ärztekammer und der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung verstanden.

Im Leistungsrecht überprüfen wir Ihre Honorarbescheide auf Richtigkeit und beraten Sie zur Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung. Wir unterstützen Sie schon im Prüfverfahren gegenüber dem Prüfungsausschuss, um Rückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen rechtzeitig abzuwehren. Falls nötig vertreten wir Sie vor dem Beschwerdeausschuss, sowie in sozialgerichtlichen Verfahren und bei Disziplinarverfahren.

Wir führen für Sie Auseinandersetzungen mit Zulassungsausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen einschließlich Neuantrag, Änderung und Erlangung eines Vertragsarztsitzes, wie auch Sonderbedarfszulassungen.